Blizzard: Deutscher Budnesgerichtshof entscheidet über Bot-Nutzung

  • Der Rechtsstreit zwischen
    Blizzard und der deutschen Firma Bossland GmbH, die für Blizzard-Spiele
    wie World of Warcraft und Diablo 3 sogenannte Bots bereitstellt, geht in
    die nächste Runde - und damit vor den deutschen Bundesgerichtshof. Im
    kommenden Oktober soll ein Urteil gefällt werden, das von großer
    Bedeutung für Online-Spiele in Europa sein könnte.

    Blizzard Entertainment vs. Bossland: Bereits seit geraumer
    streiten sich das bekannte Spieleunternehmen Blizzard und die deutsche
    Firma Bossland GmbH um die Nutzung sogenannter Bots, automatisierte
    Spielhilfen, die von Bossland beispielsweise für Diablo 3 und World of
    Warcraft angeboten werden. Spieler nutzen dieses Angebot rege, um
    langwierige Prozesse zu automatisieren und Erfahrung, Itemes und Währung
    durch "Botting" zu generieren. Eine offizielle Rechtssprechung zur
    Sachlage bestand bisher nicht.

    Dies soll sich nun ändern, wie
    Anwalt Marian Härtel gegenüber den Journalisten des Online-Magazins
    VentureBeat bestätigt. Am 6. Oktober 2016 erfolgt eine Anhörung vor dem
    Deutschen Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht der Bundesrepublik
    Deutschland. Dies sei unter Umständen für die gesamte Branche und
    insbesondere für Online-Spiele in Europa von großer Bedeutung, erklärt
    Härtel. Auch international könne eine klare Entscheidung des Deutschen
    Bundesgerichtshofs dann relevant werden.

    Verschiedene
    Grundsätzlichkeiten könnten im Zuge der Anhörung von Blizzard und
    Bossland zur Sprache kommen und womöglich durch eine etwaige
    Rechtssprechung geklärt werden. Einen von Härtel aufgestellten Katalog
    solcher potentieller Fragen seht ihr nachstehend am Ende dieser Zeilen.
    Weitere News und Informationen rund um Blizzard, das sich nun bereits
    seit Jahren im Rechtsstreit mit Bossland befindet, erhaltet ihr auf unserer
    verlinkten Übersichtsseite.


    Ist die Nutzung von Bots für Blizzard geschäftsschädigend und konnte dies
    nachgewiesen werden? Führte es zu finanziellen Schäden? Oder helfen die
    Bots sogar Spieler zu halten?
    Verstößt die Entwicklung und
    Verbreitung der Software gegen die Gesetze für den freien Wettbewerb in
    Deutschland? Oder betrifft die Drittanbieter-Software nur die
    vertragliche Beziehung zwischen Blizzard und den Kunden?
    Können
    im Laden oder online erworbene Spiele nur privat oder auch kommerziell
    genutzt werden? Muss der Publisher konkret darauf hinweisen, inwiefern
    seine Software genutzt werden darf?
    Sind die AGBs von Blizzard in Deutschland rechtsbindend?

    Quelle: VentureBeat/PCGames