Der Rechtsstreit zwischen
Blizzard und der deutschen Firma Bossland GmbH, die für Blizzard-Spiele
wie World of Warcraft und Diablo 3 sogenannte Bots bereitstellt, geht in
die nächste Runde - und damit vor den deutschen Bundesgerichtshof. Im
kommenden Oktober soll ein Urteil gefällt werden, das von großer
Bedeutung für Online-Spiele in Europa sein könnte.
Blizzard Entertainment vs. Bossland: Bereits seit geraumer
streiten sich das bekannte Spieleunternehmen Blizzard und die deutsche
Firma Bossland GmbH um die Nutzung sogenannter Bots, automatisierte
Spielhilfen, die von Bossland beispielsweise für Diablo 3 und World of
Warcraft angeboten werden. Spieler nutzen dieses Angebot rege, um
langwierige Prozesse zu automatisieren und Erfahrung, Itemes und Währung
durch "Botting" zu generieren. Eine offizielle Rechtssprechung zur
Sachlage bestand bisher nicht.
Dies soll sich nun ändern, wie
Anwalt Marian Härtel gegenüber den Journalisten des Online-Magazins
VentureBeat bestätigt. Am 6. Oktober 2016 erfolgt eine Anhörung vor dem
Deutschen Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht der Bundesrepublik
Deutschland. Dies sei unter Umständen für die gesamte Branche und
insbesondere für Online-Spiele in Europa von großer Bedeutung, erklärt
Härtel. Auch international könne eine klare Entscheidung des Deutschen
Bundesgerichtshofs dann relevant werden.
Verschiedene
Grundsätzlichkeiten könnten im Zuge der Anhörung von Blizzard und
Bossland zur Sprache kommen und womöglich durch eine etwaige
Rechtssprechung geklärt werden. Einen von Härtel aufgestellten Katalog
solcher potentieller Fragen seht ihr nachstehend am Ende dieser Zeilen.
Weitere News und Informationen rund um Blizzard, das sich nun bereits
seit Jahren im Rechtsstreit mit Bossland befindet, erhaltet ihr auf unserer
verlinkten Übersichtsseite.
Ist die Nutzung von Bots für Blizzard geschäftsschädigend und konnte dies
nachgewiesen werden? Führte es zu finanziellen Schäden? Oder helfen die
Bots sogar Spieler zu halten?
Verstößt die Entwicklung und
Verbreitung der Software gegen die Gesetze für den freien Wettbewerb in
Deutschland? Oder betrifft die Drittanbieter-Software nur die
vertragliche Beziehung zwischen Blizzard und den Kunden?
Können
im Laden oder online erworbene Spiele nur privat oder auch kommerziell
genutzt werden? Muss der Publisher konkret darauf hinweisen, inwiefern
seine Software genutzt werden darf?
Sind die AGBs von Blizzard in Deutschland rechtsbindend?
Quelle: VentureBeat/PCGames